Wie wir arbeiten

Die Stiftung Bildung.Werte.Leben als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist ein zivilgesellschaftlicher Akteur und nimmt als Ausdruck bürgerlichen Engagements dort für das Gemeinwohl Verantwortung wahr, wo staatliche Institutionen allein keinen Zugang oder keine Möglichkeiten haben, Bedürfnissen oder Missständen in der Gesellschaft zu begegnen. 

Unsere Arbeitsweise

Uns ist es wichtig, nicht nur die Organisationen zu sehen, die wir unterstützen, sondern vor allen Dingen die Mitarbeitenden dahinter. Wir schätzen sie als Individuen in ihrer Verantwortung und als Teil der Entwicklung ihres Unternehmens wert. Deswegen zeichnet sich unsere Arbeitsweise durch folgende Schwerpunkte aus:

Wir bieten Menschen Raum
(räumlich und zwischenmenschlich).

Wir nehmen
Menschen wahr.

Wir nehmen uns Zeit.

Wir führen Gespräche und pflegen Beziehungen.

Wir fördern und
fordern heraus.

Wir bieten Erfahrungs- und
Fachkompetenz.

Wir vernetzen.

Unsere Besonderheiten

Was uns als Stiftung so besonders macht, ist das Zusammenspiel von finanzieller und auch beratender Förderung: Durch diese Synergie entsteht ein Austausch von Ideen und Gedanken und dadurch Beziehung, die über die rein finanzielle Förderung hinausgeht und einen großen Mehrwert darstellt.

  • Die von der Stiftung angestellten Personen investieren sich mit ihren Qualitäten häufig unentgeltlich in unsere Partner.
  • Unser Stiftungsvorstand arbeitet ehrenamtlich für die Stiftung.
  • Das Haus c13 ist Kapitalanlage und Teilumsetzung des Stiftungszweckes zugleich, da dort Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können und Leben in Beziehung möglich gemacht wird.

Was ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts?

„Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. [Somit ist dann nicht mehr der Stiftungsgründer Träger des Vermögens sondern die Stiftung selbst Vermögensinhaberin.] Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden. [Der konkrete Auftrag der jeweiligen Stiftung definiert sich durch ihre Satzung.]“

Quelle: Bundesverband deutscher Stiftungen